Wenn ein MA sowohl Bezüge aus früheren Beschäftigungsverhältnissen als auch Bezüge aus dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis erhält (zum Beispiel Betriebsrentner mit einem zusätzlichen aktiven Arbeitsverhältnis), wird dies bisher in SAP über 2 Personalnummern abgebildet.
Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um ein Arbeitsverhältnis, welches zwingend einheitlich abgerechnet werden muss. Aus Kulanzgründen war die Abbildung mit 2 Personalnummern (bei einer Personalnummer Steuerklasse 6) bis Ende 2015 möglich.
Diese Nichtbeanstandungsregelung hat laut BMF-Schreiben "Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale; ELStAM bei verschiedenen Lohnarten" vom 19.10.2015 auch für 2016 weiterhin Bestand.
Für Zeiträume nach 2016 wird eine gesetzliche Regelung angekündigt