Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Mittwoch, 3. Januar 2018

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bei Pensionfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen

Zum 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Mit der Auslieferung der Support Packages aus Dezember 2017 hat SAP die Grundlagen geschaffen, dieses Gesetz anzuwenden.

Inhaltliche Änderungen bei der Entgeltumwandlung
  •  Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens (Anpassung §3 Nr. 63  EStG)

o   Ab 01.01.2018 wird der steuerliche Förderrahmens von 4% BBG-RV + 1800 EUR zusätzlich steuerfrei auf 8% der BBG-RV angehoben. Die Verarbeitung der bestehenden Bausteine für den Infotyp 0699 (Alternsvermögensgesetz), welche mit "zusätzlich steuerfrei" angelegt sind, werden entsprechend ab der Januar-Abrechnung 2018 mit erhöhtem Steuerfrei-Kontingent verarbeitet. Diese Bausteine können unverändert eingesetzt werden.
Hinweis: Die 8 % der BBG-RV gilt ausschließlich für die Steuer, in der SV sind weiterhin nur 4 % der BBG-RV frei.

o   Pauschalierte Beträge nach § 40b EStG (sogenannte „Altverträge“ vor 01.01.2005) werden auf die 8% angerechnet und sind mit einer neuen Lohnart (Musterlohnart M856) bei den betroffenen Personalfällen im Infotyp 0015 (Ergänzende Zahlung) vorzugeben, da ansonsten der Förderrahmen nicht korrekt ermittelt werden kann.

  • Änderungen durch den neuen §100 EStG (Förderung von Geringverdienern)

o   Wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss von jährlich mindestens 240 EUR in einen Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung für einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen bis 2.200 EUR zahlt, ist dieser Betrag bis maximal 480 EUR jährlich förderfähig. Dies ist für Verträge relevant, die ab 01.01.2018 abgeschlossen werden oder 2016 bereits bestanden und erhöht wurden (in diesem Fall ist nur die Erhöhung förderfähig).  
Was ist für Sie zu berücksichtigen?

§ 3 Nr. 63 EStG:
Wie beschrieben, müssen Sie bei der Abrechnung von Verträgen nach § 40b EstG darauf achten, dass Sie die oben genannte Lohnart im Kundennamensraum anlegen und mit dem jährlich umgewandelten Betrag im Infotyp 0015 aufgegeben.

§ 100 EStG:
Wenn Sie Mitarbeiter mit neuen Verträgen haben oder den AG-Zuschuss (im Verhältnis zu 2016) ab 2018 erhöhen, sollten Sie prüfen, ob diese Mitarbeiter sich im förderfähigen Rahmen nach § 100 EStG befinden. Damit ein Vertrag förderfähig abgerechnet wird, muss das jeweilige Vertragsmodell als förderfähig geschlüsselt werden. Die Förderbeträge werden dann direkt bei der Lohnsteueranmeldung des jeweiligen Monats einbehalten.

Ist bei einem Mitarbeiter ein förderfähiger Vertrag hinterlegt, der Mitarbeiter erreicht allerdings nicht die Förderfähigkeit (z.B. durch unterjährigen Aus- und Eintritt), so muss dieser Vertrag im IT0699 als "nicht förderfähig" gekennzeichnet werden.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Zusätzlich zu den HR Support Packages aus Dezember 2017 müssen noch folgende Korrekturhinweise eingespielt werden:
    • 2571632 - BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 01
    • 2579299 - BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 02
    • 2581091 - PFNF: Fiktivlaufergebnisse werden nicht berücksichtigt oder Abrechnungsabbruch ab 1.1.2018