Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Donnerstag, 14. März 2024

Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024

Mit dem Hinweis 3429180 - Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 - Anwendung ab 1. April 2024 liefert SAP den geänderten PAP für das Steuerjahr 2024 aus, welcher ab 01. April 2024 verpflichtend anzuwenden ist. Mit dieser Anpassung wird die Anzahl der zu berücksichtigenden Beitragsabschläge für die Pflegeversicherung (Parameter PVA) bei der Ermittlung der Lohnsteuer berücksichtigt.

Dieser Hinweis ist im HR Support Package April 2024 enthalten und kann vorab manuell eingebaut werden. Bei einem Vorabeinbau des Hinweises muss der Hinweis 3434760 - Vorausgesetzte Objekte für SAP-Hinweis 3429180 vor dem Einbau des neuen PAP implementiert werden.

Wir empfehlen, den neuen Programmablaufplan bis spätestens zur April-Abrechnung entweder per Support Package oder manuellem Hinweiseinbau einzuspielen.

Nach dem Einspielen der Änderung beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Alle aktiven Mitarbeiter müssen bis 01.01.2024 zurückgerechnet werden.
  • In 2024 ausgetretene Mitarbeiter müssen nicht korrigiert werden.
  • Der geänderte PAP hat keine Auswirkung auf in 2024 ausgezahltes Kurzarbeitergeld.