Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Donnerstag, 10. Juni 2021

rv-BEA verpflichtend ab 01.07.2021 / neue Datensatzversion

Laut den "Grundsätzen für die elektronische Anforderung von Bescheinigungen" nach § 194 Absatz 1 Satz 3 SGB VI (gesonderte Meldung) in der ab 01.07.2021 geltenden Fassung, sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Aufforderungen zur Abgabe einer gesonderten Meldung (Meldegrund 57) durch den Rentenversicherungsträger innerhalb einer Woche nach Bereitstellung auf dem eXTra-Server abzurufen.

Ab 01.07.2021 werden die Meldungen in der neuen Datensatzversion 2.0.0 zur Verfügung gestellt.

Die notwendigen Änderungen werden mit den Hinweisen 3041130 sowie 3050318 bereitgestellt, die mit dem SP Juni (Veröffentlichung 10.06.2021) ausgeliefert werden.

Die Kommunikation mit dem eXTra-Server erfolgt über einen Webservice.