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Donnerstag, 1. Juli 2021

Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021

Ab dem 01.07.2021 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen für die Berechnung des pfändbaren Einkommens. Diese sind nach Einkommenshöhe und unterhaltspflichtigen Personen gestaffelt.

Wenn Sie vor der Juliabrechnung nicht das Support Package vom 15.07.2021 eingespielt haben, passen Sie bitte die Werte gemäß Hinweis "3060087 - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021" manuell an.