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Mittwoch, 15. Juni 2022

Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2022

Ab dem 01.07.2022 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen für die Berechnung des pfändbaren Einkommens. Diese sind nach Einkommenshöhe und unterhaltspflichtigen Personen gestaffelt.

Wenn Sie vor der Juliabrechnung nicht das Support Package vom 14.07.20222 eingespielt haben, passen Sie bitte die Werte gemäß Hinweis "3209902 -Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022" manuell an.