Ab dem 01.07.2022 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen für die Berechnung des pfändbaren Einkommens. Diese sind nach Einkommenshöhe und unterhaltspflichtigen Personen gestaffelt.
Wenn
Sie vor der Juliabrechnung nicht das Support Package vom 14.07.20222 eingespielt
haben, passen Sie bitte die Werte gemäß Hinweis "3209902 -Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022" manuell an.