Gemäß SAP-Hinweis 3270042 sollten Arbeitgeber, die als Meldestelle mit dem für ihre Betriebsnummer ausgestellten Zertifikat Meldungen für weitere Betriebsnummern übertragen, bereits bis zum 31.03.2023 eine Eigenerklärung für eine Meldestelle abgeben.
Wenn dies noch nicht erfolgt ist, erhalten Sie als Fehlerrückmeldung beim Versand der Beitragsnachweise ab 01.07.2024 die Fehlermeldung "BW03H50 Keine Eigenerklärung als Meldestelle vorhanden". Je nach Annahmestelle handelt es sich hierbei nur um eine Hinweismeldung oder die Beitragsnachweise werden abgelehnt.
Das Formular für die Eigenerklärung finden Sie hier: Formular. Dieses können Sie unter Uploadportal des ITSG - Trust Centers hochladen.