Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Donnerstag, 5. Januar 2017

Korrekturhinweise zum Jahreswechsel 2016/2017 nach dem X-Mas HR Support Package


SAP hat in Hinweis 2378792 - Korrekturen zum JW Deutschland 2016/2017 nach dem Xmas HRSP (Sammelhinweis) die folgenden notwendigen Korrekturhinweise veröffentlicht:
 
Steuer

2398985 - LStB: Berechnung der SV-Beiträge bei DBA/ ATE
Dieser Hinweis hat manuelle Tätigkeiten.
Bei einer Auslandstätigkeit werden die Sozialversicherungsbeiträge, die auf den steuerfreien Arbeitslohn anfallen angedruckt.

2410835 - LStB: Fehler in PDF-Formular 2016 und 2017
Dieser Hinweis hat manuelle Tätigkeiten.
Die gesetzlichen Abzüge eines mehrjährigen Versorgungsbezugs werden nicht in den Zeilen 10 und 14 der Lohnsteuerbescheinigung 2016 und 2017 angedruckt. Dieser Fehler liegt nur vor, wenn Sie das PDF-Formular verwenden.

Sozialversicherung

2401176 - UV-Meldeverfahren: Berechtigungsprüfungen in den Sachbearbeiterlisten
Die Einschränkungen der Berechtigungen sind in der Sachbearbeiterliste nicht wirksam, es können auch Meldungen für die ein Benutzer keine Berechtigung hat angezeigt werden.

2406200 - UV-Meldeverfahren: Korrekturen 2
Die Prüfungen des Check-Reports RPUUVAD0_GT_CHECK werden korrigiert. Im Lohnnachweis werden ausgetretene Mitarbeiter nicht berücksichtigt.

2410287 - UV-Meldeverfahren: Meldedatei für Stammdatenabfrage 2017 wird nicht erstellt
Nach Erstellung der Meldung für die UV-Stammdatenabfrage 2017 kann keine Meldedatei für den B2A-Manager erzeugt werden.

2407482 - RPUBGED0: IT0029-Prozentsatz ; Inaktive Mitarbeiter
Prüfung der IT0029 Sätze vor 2009 führt in Kombination mit fehlender Teilapplikation BG02 zur Fehlermeldung. Inaktive Mitarbeiter werden immer vom Report ausgewertet.

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Hinweisen, empfehlen wir noch folgende Hinweise nach dem Jahreswechsel zu berücksichtigen:

Steuer:

2399509 - Korrekturen zur Personalrechenregel DSN3 (Steuertage anpassen)
Dieser Hinweis hat manuelle Tätigkeiten.
Bei Nettozusagen kann es aufgrund von fehlerhaften Berechnung des Arbeitgeberbeitrags durch fehlerhafte Anpassung der Steuertage in den Brutto/Netto-Iterationen kommen.

Sozialversicherung:

2397086 - EEL: Korrekturen 01/2017
Bei einer Statusänderung einer Meldung wird die automatische Aufrollung der Meldungserzeugung nicht mehr durchgeführt.
Bei der manuellen Vorgabe eines zusätzlichen Freistellungstages bei der Meldung „Krankengeld Kind“ im IT0651 mit Subtyp „6“ wird ein Laufzeitfehler erzeugt.

2401134 - AAG: Korrekturen 1/2017
Der Report RPUTSVD9 (Dateien für den Versand der Erstattungsmeldungen anzeigen) bricht mit einem Laufzeitfehler ab.

Donnerstag, 15. Dezember 2016

Berechtigungsfehler bei Erstellung des Zeitnachweises


Nach Einspielen des Hinweises 2343494 - Maßnahmenbedingter Abrechnungssplit wird nicht erzeugt; fehlende Berechtigung für Infotyp 0302 aus HR Support Package im November 2016 kann der Zeitnachweis bei fehlender Berechtigung auf die Infotypen 0000 (Maßnahmen) und 0302 (Ergänzende Maßnahmen) nicht erstellt werden. Die Erstellung bricht mit fehlgeschlagener Berechtigungsprüfung ab.


Sollte dieser Fall bei Ihnen auftreten, erweitern Sie bitte Ihre Berechtigungsrollen um mindestens die Leseberechtigung auf die Infotypen 0000 und 0302.

Dienstag, 29. November 2016

UV-Meldeverfahren startet zum 01.12.2016


Das UV-Meldeverfahren nimmt ab 01.12.2016 den Betrieb auf. Es dient der Abfrage der UV-Stammdaten beim UV-Träger und anschließend der Erstellung und Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises (abzugeben bis 16.02.) an den UV-Träger.

SAP hat das Verfahren mit dem Hinweis 2358265 - UV-Meldeverfahren: Auslieferung des UV-Stammdatendienstes und des elektronischen Lohnnachweises aus dem HR Support Package im Oktober 2016 freigegeben. Für die Verwendung des Verfahrens sind vorab noch Einstellungen im SAP System notwendig.

Abfrage der UV-Stammdaten
Der UV-Stammdatendienst kann ab 01.12.2016 verwendet werden. Hierzu werden PINs von den UV-Träger an die Arbeitgeber gesendet. Je Mitgliedsnummer hält der Arbeitgeber eine PIN. Die Kommunikation erfolgt mit dem B2A-Manager über den GKV-Kommunikationsserver. Die UV-Stammdatenabfrage muss vor der Erstellung des Lohnnachweises für das meldende Jahr erfolgen.

Erstellung des elektronischen Lohnnachweises
Auf Basis der abgefragten Stammdaten und der Abrechnungsergebnisse wird dann der elektronische Lohnnachweis (Abgabedatum bis 16.02.2017 für den Lohnnachweis 2016) erstellt und an die DGUV versendet.

Für die Meldejahre 2016 und 2017 gilt, dass die Arbeitgeber parallel den elektronischen, als auch den papiergebunden Lohnnachweis bei den UV-Trägern einreichen müssen. Ab dem Meldejahr 2018 wird dann ausschließlich der elektronische Lohnnachweis verwendet.

Für 2016 gilt zusätzlich die Sonderregel, dass fehlerhafte UV-Stammdaten nicht zwingend rückwirkend korrigiert werden müssen.

Tipps zum neuen Verfahren:
-   Wenn Sie bis zur KW49 noch keine PIN erhalten haben, sollten Sie sich mit Ihrem UV-Träger in Verbindung setzen, da nur mit der PIN das Verfahren verwendet werden kann.
-   Die Stammdatenabfrage sollten Sie spätestens mit dem Jahreswechsel (vor der Abrechnung im Januar) durchführen, damit Sie den Lohnnachweis fristgerecht einreichen können.
-   Prüfen Sie vorab Ihre UV-Daten (vor allem Gefahrentarif/-klasse) auf Aktualität

Wenn die UV-Stammdatenabfrage vor dem Jahreswechsel (HR Support Packages aus Dezember) verwendet werden soll, sind folgende SAP Korrekturhinweise vor der Verwendung des Verfahrens relevant:


Die Erstellung der elektronischen Lohnnachweise kann nicht vor der Einspielung der Support Packages aus Dezember 2016 (Veröffentlichung am 08. und 19.12.2016) erfolgen!