Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Montag, 14. August 2017

GKV-Kommunikationsserver: Änderung der URL-Adresse

Für die Verbindung aus dem SAP-System zum GKV-Kommunikationsserver steht eine neue URL-Adresse zur Verfügung: verarbeitung.gkv-kommunikationsserver.de

Aktuell können beide Verbindungen, die ursprüngliche und die neue URL, parallel verwendet werden. Falls Sie die Umstellung noch nicht vorgenommen haben, empfehlen wir eine zeitnahe Umstellung auf die neue URL-Adresse. Die Schritte zur Durchführung der Umstellung sind von SAP in Hinweis 2484878 - SV: Änderung der URL für den GKV-Kommunikationsserver dokumentiert.

Freitag, 7. Juli 2017

UV-Jahresmeldung: Laufzeitfehler nach Hinweis 2469847

Nach Einspielen des Hinweises 2469847 "UV-Jahresmeldungen: Betriebsübergang unter Beibehaltung derBetriebsnummer" aus dem HR Support Package Juni 2017 kommt es zum Laufzeitfehler OBJECTS_OBJREF_NOT_ASSIGNED im Programm RPCUVVD0_OUT (UV-Jahresmeldung).

Dieser Fehler wird mit Hinweis 2486672 "UV-Jahresmeldungen: Korrektur von SAP-Hinweis 2469847" aus dem HR Support Package Juli 2017 gelöst. 

Wenn Sie von dem Fehler betroffen sind, spielen Sie das Support Package ein oder bauen den Hinweis 2486672 vorab in Ihr System ein.

Mittwoch, 31. Mai 2017

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2017


Mit dem Hinweis 2461632 - Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2017 welcher mit HR Support Package im Mai 2017 ausgeliefert wurde, werden die neuen Pfändungsfreigrenzen ausgeliefert.

Ab 01.07.2017 gelten folgende Freigrenzen bei der Pfändungsberechnung:
PFB0M          Pf. Grundfreibetrag monatlich     1.133,80 EUR         
PFB1M          Pf. Freibetrag 1. Unterh. mon.      426,71 EUR
PFB2M          Pf. Freibtr. 2.-5. Unter. mon.        237,73 EUR
PFSGM          Pf. Pfänd.-Schutzgrenze mon.    3.475,79 EUR

Wir empfehlen daher, das HR Support Package für Mai 2017 vor der Abrechnung Juli 2017 einzuspielen. Alternativ können Sie die im Hinweis genannten Abrechnungskonstanten manuell ab 01.07.2017 anpassen.

Mittwoch, 8. März 2017

Rundungsfehler bei Anwendung der 0,002%-Regel bei Firmenwagen


Nach der Korrektur der Berechnung der Steuer anhand der 0,002%-Regel bei Firmenwagen mit Hinweis 2343747 Firmenwagen: Rundungsfehler bei 0,002%-Regel aus dem Support Package August 2016 bestehen weiterhin Rundungsdifferenzen.

Die Korrektur wird nun mit Hinweis 2436527 - Firmenwagen: Rundungsfehler bei 0,002%-Regel (2) ausgeliefert. Dieser enthält eine manuelle Korrekturanleitung.

Sollte der Fehler bei Ihnen vorliegen, implementieren Sie den genannten Hinweis und rechnen Sie die betroffenen Personalfälle zurück.