Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Freitag, 8. September 2023

LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER ERiC-Version 38

Mit dem Hinweis 3344281 - LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER ERiC-Version 38 informiert die SAP zum Update der ERiC-Schnittstelle auf Version 38. Dieses Update beinhaltet technische Voraussetzungen für die ERiC-Version 39, welche zum Jahreswechsel von der Finanzbehörde veröffentlicht wird. Durch die Trennung der fachlichen und technischen Inhalte sollen Probleme beim Jahreswechsel-Update vermieden werden.

Wir empfehlen, dieses Update im Laufe des Herbsts 2023 auf Ihrer Middleware einzuspielen. Die Updates stehen, je nach verwendeter Middleware, wie folgt bereit:

SAP Cloud Integration (CI)
Die Aktualisierung der Cloud-Schnittstelle wurde automatisch am 02./03.09.2023 eingespielt.

SAP Business Connector (BC)
Das Update für den BC wird über das Package ELSTER_EXT-Package 6.5 bereitgestellt Informationen zum Update des BC erhalten Sie im Hinweis 2939891 - LStA, LStB, ELStAM: Bereitstellung des ELSTER-Packages für Business Connector (BC) im SDC

Process Integration (PI) / Process Orchestration (PO)
Das Update für PI/PO ist von SAP im Hinweis 3347673 - ELSTER 2.2 für PI/PO mit ERiC-Version 38.1 (technisches Release) zur Verfügung gestellt.

Montag, 28. August 2023

SSL-Serverzertifikat eSTATISTIK.core für Versand der Verdiensterhebung via B2A-Manager

Das Serverzertifikat für den SSL-Client zur elektronischen Versendung der Verdiensterhebung über den B2A-Manager läuft zum 11.09.2023 aus. Gegebenenfalls kann es vor dem 11.09.2023 zu Problemen bei der Übertragung der Meldungen kommen. 

Ab sofort steht das neue Zertifikat zum Download auf der Seite von eStatistik.core unter folgendem Link zur Verfügung:
Erhebungsportal (estatistik.de)

SAP informiert über den notwendigen Austausch und die Vorgehensweise über den Hinweis 3236010 - B2A: SSL-Client - Serverzertifikat eSTATISTIK.core läuft aus.

Sollten Sie das Zertifikat nicht kurzfristig austauschen können, können Sie für diesen Monat die Statistik auch manuell im Portal von eStatistik.core https://core.estatistik.de/core/ mit Ihren Zugangsdaten hochladen. Dazu können Sie in SAP mit der Transaktion PC00_M01_EHVM_FILES die XML-Datei auf Ihren "Arbeitsplatz (PC)" herunterladen.

Freitag, 18. August 2023

PUEG: Berücksichtigung des PV-Beitragsabschlags in der Abrechnung

Die noch ausstehenden Anpassungen für die Berücksichtigung der maßgeblichen Kinder für den PV-Beitragsabschlag in der Abrechnung wurden nun von SAP mit folgenden Hinweisen 3346024 - PUEG: Berücksichtigung des PV-Beitragsabschlags in der Abrechnung und  3359591 - Entgeltnachweis: Anpassungen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) freigegeben.

Berücksichtigung PV-Beitragsabschlag in der Abrechnung

Analog zum PV-Beitragszuschlag wird die für den PV-Beitragsabschlag maßgebliche Kinderanzahl aus den Stammdaten ermittelt und in die Tabelle SV abgestellt. Ausnahme sind Beschäftigte, die nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung unterliegen. Für diese erfolgt keine Übernahme der Kinderanzahl in das Abrechnungsergebnis. Darunter fallen insbesondere Privatversicherte. 

Der PV-Beitragsabschlag wird in der neuen Lohnart /3PW PV Beitragszuschlag abgestellt. Diese neue Lohnart dient  nur zur Dokumentation und hat keine Relevanz für Folgeaktivitäten (Meldeverfahren, Buchungen,...).

Der Beitragsabschlag reduziert ausschließlich vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragsanteile. Bei freiwillig Versicherten reduziert der Beitragsabschlag den Beitragssatz für den Gesamtbeitrag zur PV. Für Privatversicherte wirkt sich die Kinderanzahl nicht aus. Werden die Arbeitnehmeranteile von Dritten getragen (z.B. Beiträge für das Kurzarbeitergeld), ist kein Beitragsabschlag anzuwenden.

Für Beschäftigte im Übergangsbereich wird der Beitragsabschlag auf Basis der beitragspflichtigen Einnahme für die Arbeitnehmeranteile gemäß §20 Abs. 2a Satz 6 SGB IV ermittelt. Der Gesamtbeitrag gemäß §20 Abs. 2a Satz 1 SGB IV wird um diesen Wert reduziert.

Anpassungen Entgeltnachweis 

  • Berücksichtigung  des Beitragsabschlages von jeweils 0,25% vom 2. – 5. Kind bei dem PV-Arbeitnehmerprozentsatz 
  • Aufnahme des Feldes "Anzahl der (PV-)Kinder" 

Der PV-Beitragsabschlag ist ab Juli 2023 anzuwenden. Falls Sie die Erfassung der Kinder bzw. der maßgeblichen Kinderanzahl noch nicht vorgenommen haben, stehen Ihnen dazu die im SAP-Hinweis 3324755 - PUEG: Erfassung der Kinderanzahl für den Beitragsabschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung beschriebenen Möglichkeiten zur Verfügung ( in unserem Blog Beitrag vom 20.Juli 2023 veröffentlicht). Nach dieser Erfassung ist für die betroffenen Mitarbeiter eine Zwangsrückrechnung auf die Abrechnungsperiode Juli 2023 vorzunehmen. Betroffen sind gesetzlich oder freiwillig Versicherte Mitarbeiter mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren. 

Wir empfehlen, die Zwangsrückrechnung für alle Mitarbeiter mit der Septemberabrechnung vorzunehmen.

Beide Hinweise werden mit dem September Support Package ausgeliefert. Ein Vorabeinbau per SNOTE ist möglich. Bitte beachten Sie, dass bei einem Vorabeinbau umfangreiche manuelle Tätigkeiten vorgenommen werden müssen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im SAP Hinweis 3337857 - Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

Donnerstag, 20. Juli 2023

PUEG: Erfassung der Kinderanzahl für den Beitragsabschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Grundsätzlich kann die Information künftig auf zwei verschiedene Arten im System hinterlegt werden: durch Erfassung der relevanten Kinderanzahl im Infotyp Sozialversicherung (0013) oder durch Erfassung der Kinder mit den jeweiligen Geburtsdaten im Infotyp Familie/Bezugsperson (0021).

Für die Erfassung der relevanten Kinderanzahl wurde ein neues Feld im IT 0013 ausgeliefert.


Das neue Feld steht für Infotypsätze zur Verfügung, die ab dem 01.07.2023 beginnen. Da der Beitragsabschlag gemäß PUEG ab dem 5. Kind konstant ist, bietet das neue Feld die Ausprägungen 01234, 5 oder mehr an.

Außerdem kann das Feld in Grundstellung (keine Angabe) belassen werden. In diesem Fall wird die Kinderanzahl standardmäßig aus den Daten des Infotyps Familie/Bezugsperson (0021) für die Subtypen 2 (Kind) und 6 (Stiefkind) ermittelt.

Das System berücksichtigt nur Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Von daher würden wir empfehlen, die Kinder incl. Geburtsdaten über den IT0021 zu erfassen.

Die Anpassungen zur Erfassung im IT0013 werden mit dem Support Package August ausgeliefert.

Ein Vorabeinbau per SNOTE ist möglich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem SAP Hinweis 3324755 - PUEG: Erfassung der Kinderanzahl für den Beitragsabschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Bitte beachten Sie:

Die Berücksichtigung der Kinderanzahl in der Abrechnung zur Berechnung des PV-Beitragsabschlags ist bisher noch nicht ausgeliefert, ist aber gemäß Hinweis 3337857 - Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) Ende August 2023 geplant.

Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, informieren wir hier entsprechend.