Die Lohnsteueranmeldung kann ab 01.01.2013 nur noch authentifiziert übertragen werden, d.h. mit einer speziellen Signatur in XML. Sie können prüfen, ob dies schon eingerichtet ist, indem Sie im B2A-Manager das Protokoll einer übertragen LStA aufrufen.
Unter „XML zur Übertragung an Clearingstelle vorbereiten-> Allgemein“ können Sie sehen, ob eine Signatur verwendet wird. Wenn dies der Fall ist, besteht kein weiterer Handlungsbedarf für die Lohnsteueranmeldung.