Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Montag, 6. Mai 2013

Hinweis 1769896: Entgeltbescheinigungsverordnung ab 01.07.2013

Die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBeschV) tritt zum 01.07.2013 in Kraft.

Folgende Anforderungen sind umzusetzen:
• Änderung am Gesamtbrutto/- netto (Lohnarten „/10E“ und „/55E“)
• Änderung der Reihenfolge der Lohnarten (geldwerte Vorteile)
• Neue Summenlohnarten (Unterscheidung in Laufende und einmalige Steuer- und SV Brutti)
• Zusätzliche Angaben (bspw. Steueridentifikationsnummer, IBAN)
• Textzusatz „Bescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 Gewerbeordnung“

SAP liefert hierzu Anpassungen mit dem kommenden SP von Mai aus.

Zu beachten ist, dass die PE51-Formulare als Anhang eines Hinweises ausgeliefert werden.
Wird HR-Forms genutzt, können die Änderungen nur durch Einspielen des Patches ins System.

Weitere Informationen sind in den Hinweisen 1769896 und 1833986 nachzulesen.