Wenn ein MA sowohl Bezüge aus früheren Beschäftigungsverhältnissen als auch Bezüge aus dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis erhält (zum Beispiel Betriebsrentner mit einem zusätzlichen aktiven Arbeitsverhältnis), wird dies bisher in SAP über 2 Personalnummern abgebildet.
Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um ein Arbeitsverhältnis, welches zwingend einheitlich abgerechnet werden muss. Aus Kulanzgründen war die Abbildung mit 2 Personalnummern (bei einer Personalnummer Steuerklasse 6) bis Ende 2014 möglich.
Mit dem BMF Schreiben "Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale: ELStAM bei verschiedenen Lohnarten" vom 23.10.2014 hat das BMF jetzt die Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bzgl. der steuerlichen Behandlung bei Mehrfachbeschäftigung um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2015 bekanntgegeben.
Laut SAP-Hinweis 2062520 wird deshalb auch keine Standardfunktionalität zum Jahreswechsel ausgeliefert.