Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Montag, 3. November 2014

Steuerliches Verhältnis bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen

Wenn ein MA sowohl Bezüge aus früheren Beschäftigungsverhältnissen als auch Bezüge aus dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis erhält (zum Beispiel Betriebsrentner mit einem zusätzlichen aktiven Arbeitsverhältnis), wird dies bisher in SAP über 2 Personalnummern abgebildet.

Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um ein Arbeitsverhältnis, welches zwingend einheitlich abgerechnet werden muss. Aus Kulanzgründen war die Abbildung mit 2 Personalnummern (bei einer Personalnummer Steuerklasse 6) bis Ende 2014 möglich.

Mit dem BMF Schreiben "Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale: ELStAM bei verschiedenen Lohnarten" vom 23.10.2014 hat das BMF jetzt die Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bzgl. der steuerlichen Behandlung bei Mehrfachbeschäftigung um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2015 bekanntgegeben.

Laut SAP-Hinweis 2062520 wird deshalb auch keine Standardfunktionalität zum Jahreswechsel ausgeliefert.