Aufgrund eines Fehlers der Clearingstelle enthielten die Antworten auf eine An- und Ummeldung zwischen dem 08.01. und dem 23.01.2015 bei konfessionsverschiedenen Ehen nicht die Kirchensteuerabzugsmerkmale des Ehegatten.
Eine automatische Korrekturlieferung ist von der Clearingstelle nicht vorgesehen.
Empfohlene Vorgehensweise laut SAP-Hinweis 2125665:
Betroffene Arbeitnehmer können eine erneute Übermittlung der ELStAM-Daten bei dem zuständigen Finanzamt veranlassen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die korrekten ELStAM-Daten über eine Ummeldung der betroffenen Arbeitnehmer anzufordern (Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem o. g. SAP-Hinweis)
Bitte beachten Sie hierbei auch zwingend den SAP-Hinweis 2125228.