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Dienstag, 17. März 2015

ELStAM: Anmeldung ins Vorjahr nach 01.03. nicht möglich

Nach 01.03. des aktuellen Jahres ist eine rückwirkende Anmeldung mit ELStAM ins Vorjahr nicht mehr möglich. Die Anmeldungen werden vom Finanzamt mit folgendem Verfahrenshinweis abgelehnt:

552020206 refDatumAG liegt vor Jahresbeginn (bei Eingangsdatum ab 01.03. des Jahres)

Dies hat die Folge, dass auch der entsprechende Satz zum Infotyp 0012 (Steuerdaten D) nicht angepasst wird.

Damit der Personalfall angemeldet werden kann, können Sie folgendermaßen vorgehen:

Setzen Sie im Satz des Infotyp 0012 mit Gültigkeitsbeginn zum 01.01. des laufenden Jahres das Kennzeichen "erzwingen" im Feld "Sonderver. Anmeldung". Anschließend wird der Mitarbeiter zum 01. des Jahres bei ELStAM korrekt angemeldet. Für den Zeitraum im Vorjahr müssen die Steuerdaten manuell erfasst werden.