Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Mittwoch, 16. Dezember 2015

Rückrechnung bei DBA

Wie in den Hinweisen "2152671-  DBA: Reduzierung der tatsächlichen Arbeitstage bei Krankheit und Freizeitausgleich" und "2204720 - DBA: Reduzierung der tatsächlichen Arbeitstage bei Krankheit und Freizeitausgleich - Korrektur" beschrieben, sind Personalfälle, die nicht das ganze Jahr durchgängig nach DBA abgerechnet wurden, am Jahresende auf den 01.01.2015 zurückzurechnen.