Wie in den Hinweisen "
2152671- DBA: Reduzierung der tatsächlichen Arbeitstage bei Krankheit und
Freizeitausgleich" und "
2204720 - DBA: Reduzierung der tatsächlichen Arbeitstage bei Krankheit und
Freizeitausgleich - Korrektur" beschrieben, sind Personalfälle, die nicht das ganze Jahr durchgängig nach DBA abgerechnet wurden, am Jahresende auf den 01.01.2015 zurückzurechnen.