Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Donnerstag, 28. Juli 2016

Pfändungen: Nettomethode mit Fiktivberechnungen


Bisher werden bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern anteilig ermittelt, d. h. im Verhältnis des Gesamteinkommens. Mit dem Hinweis 2307354 - Freigabe Pfändung Nettomethode mit Fiktivrechnung aus dem HR Support Package Mai 2016 können absofort die Beträge auch auf das nach Abzug des pfändbaren Einkommens verbleibende Bruttoeinkommen anhand von Fiktivberechnungen ermittelt werden, wie es laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17.4.2013  (Az.: 10 AZR 59/12) vorgesehen ist. 

Wenn Sie diese Methode anwenden möchten, muss diese in Ihrem System gemäß Hinweis 2307354 eingerichtet und aktiviert werden.

Zusätzlich sollte der Hinweis 2313838 - PFNF: Rückrechnungsdifferenzen pfändbarer Gehaltsumwandlung aus Perioden vor Pfändungsbeginn aus dem HR Support Package Juni 2016 eingebaut oder das Support Package eingespielt werden.