Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (BGBl. Teil 1 Nr. 38 vom 25.10.2022) wurde für Arbeitgeber die Möglichkeit geschaffen, durch eine steuerfreie Sonderzahlung die Belastung der Arbeitnehmer durch gestiegene Verbraucherpreise zu senken. Dazu wurde der § 3 Nummer 11c EStG neu aufgenommen.
Die Inflationsausgleichsprämie ist unter folgenden
Voraussetzungen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei:
- Die Zahlung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
- Die Auszahlung erfolgt in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024.
Die Auszahlung kann in mehreren Teilzahlungen erfolgen.
Für die Auszahlung der Inflationsprämie können Sie vorab den
Hinweis 3256186 - Inflationsausgleichsprämie - Zusätzliche
steuerfreie Zahlung bis 3.000 Euro einbauen.
Ansonsten erfolgt die Auslieferung im Rahmen des SAP HR- Support Package Dezember.