Es gibt
weitere Hinweise, die nach dem Jahreswechsel 2016/2017 für den reibungslosen
Ablauf der Abrechnung und Folgeaktivitäten im Januar 2017 empfehlenswert sind.
Steuer
2414964 - LStA:
Summenkennzahl 48 ab 2017 obligatorisch
Dieser Hinweis hat manuelle Tätigkeiten.
Wenn die Kennziffer 48 (Verbleiben) in der XML-Datei für die Lohnsteueranmeldung
fehlt, wird diese von der Annahmestelle mit dem Fehlercode 110015003 abgelehnt.
2413671 -
LStA/LStB: Fehlende Einträge für Schema in T596F
Nur für Release 6.08 relevant. Dieser Hinweis hat manuelle Tätigkeiten.
Die Einträge für die symbolischen Namen DB2ALSA und DB2ALST fehlen ab dem
01.01.2017.
Sozialversicherung
2401454 -
UV-Meldeverfahren: Sapscript-Formular für die UV-Beitragsabrechnung
Dieser Hinweis hat manuelle Tätigkeiten.
Wenn Sie keinen ADS-Server für den PDF-Formulardruck verwenden, benötigen
Sie diesen Hinweis, um die UV-Beitragsabrechhnung bei der Erstellung des
elektronischen Lohnnachweises drucken zu können.
2410222 -
UV-Meldeverfahren: Korrekturen 3 / 2017
Dieser Hinweis beinhaltet Korrekturen für die Personalnummerselektion bei
Erstellung des elektronischen Lohnnachweises und Korrekturen für das verteilte
Reporting.
2412650 -
UV-Meldeverfahren: Kleinere KorrekturenDieser Hinweis hat manuelle Tätigkeiten.
Durch diesen Hinweis werden kleinere Fehler, wie z.B. Korrekturen und
Anpassungen von Fehlermeldungen, im UV-Meldeverfahren behoben.
2417957 -
UV-Jahresmeldungen: Fehler beim Meldungsabgleich führt zu Ermittlung falscher
Annahmestelle
Beim Wechsel der Annahmestelle (z.B. durch die Fusion der Deutschen BKK und
BARMER GEK) kann es zur Ablehnung von Meldungen kommen. Dieser Hinweis
sollte eingespielt werden, bevor Sie die Jahresmeldungen erstellen. Andernfalls
können Sie die fehlerhaften Meldungen mit diesem Hinweis bereinigen.
2414652 - EEL:
Korrekturen 02/2017
Dieser Hinweis behebt die Fehlermeldung „DSLWI20 - BBNR-EMPFAENGER unzulässige
BBNR“ beim Wechsel der Annahmestelle. Dies ist besonders für
Vorerkrankungsabfragen relevant, da diese immer zu einem bestimmt Stichtag
ermittelt werden.
Weitere Neuerungen im Abrechnungsprozess:
Folgende
Änderungen sollten Sie ab der Januarabrechnung 2017 im Abrechnungsprozess und
der Stammdatenpflege berücksichtigten.
· Zahlstellenmeldeverfahren
Prüfen Sie Ihre
Versorgungsbezieher mit Mehrfachbeschäftigung (SV-Attribut 22). Bisher ist
keine Beitragsberechnung erfolgt, wenn das Feld „VB-Max“ nicht gefüllt war.
Künftig würde hier die Beitragsberechnung erfolgen. Daher sollten Sie diese
Mitarbeiter im IT 0013 Sozialversicherung auf den Schlüssel 0 in der KV und PV
umstellen.
· Meldeverfahren für
Arbeitgeberaufwendungen (AAG)
Eingangsmeldungen im AAG-Verfahren wurden bisher nur abgeholt und zugeordnet.
Ab sofort müssen Eingangsmeldungen auch, wie z.B. im EEL-Verfahren, verarbeitet
werden. Hierfür steht Ihnen die Transaktion PC00_M01_RPCEAVD0_IN
(Report: RPCEAVD0_IN) zur Verfügung.
· UV-Stammdatenabfrage
Jährlich müssen die UV-Stammdaten bei der
Berufsgenossenschaft abgefragt werden. Hier steht Ihnen das Meldewesen unter
folgendem Pfad im SAP-Menü zur Verfügung:
Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland ->
Folgeaktivitäten -> Jährlich ->
Auswertung -> UV-Meldeverfahren (UV-Stammdatendienst)
· Elektronischer Lohnnachweis
Monatlich muss der elektronischen Lohnnachweis
nach der Abrechnung gestartet werden, um eventuelle Änderungen des BG-Bruttos durch
Rückrechnungen in das Vorjahr an die Berufsgenossenschaft zu melden. Hier steht
Ihnen das Meldewesen unter folgendem Pfad im SAP-Menü zur Verfügung:
Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland ->
Folgeaktivitäten -> Pro Abrechnungsperiode
-> Auswertung -> UV-Meldeverfahren (elektr. Lohnnachweis)