Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Donnerstag, 5. Dezember 2024

Sperre Lohnsteuerjahresausgleich durch das Jahressteuergesetz 2024 - zur Anwendung in der Dezemberabrechnung

 Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden die Ausschlusskriterien für den Lohnsteuer-Jahresausgleich (LStJA) durch den Arbeitgeber nach §42b EStG ergänzt. 

- Eine unterjährige Änderung der Abschläge in der Pflegeversicherung im Rahmen der Vorsorgepauschale (PUEG-Kinder, §39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 Buchst. c EStG) schließt den Lohnsteuer-Jahresausgleich aus (Neu - § 42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG)

- Erweiterte Formulierung beim LStJA-Ausschluss von steuerfreien ausländischen Einkünften. Die Einschränkung auf DBA/ ATE bzw. Progressionsvorbehalt wurde gestrichen. Zukünftig darf kein LStJA erfolgen, wenn ausländische Einkünfte ohne inländische Lohnsteuer vorliegen (Änderung des § 42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG). Abrechnungsfälle mit ausländischen Einkünften und Befreiungsgrund DBA oder ATE im Infotyp Steuerdaten D (0012) werden bereits maschinell erkannt und es wird kein LStJA durchgeführt. Fälle, bei denen ausländische Einkünfte ohne inländische Lohnsteuer vorliegen und der Befreiungsgrund DBA nicht im Infotyp gepflegt ist, sind durch Aufgabe einer Sperrlohnart (Musterlohnart M981) über die Stammdatenpflege vom LStJA auszuschließen. 

Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft und gilt somit für den Lohnsteuer-Jahresausgleich 2024, der mit der Dezemberabrechnung 2024 durchgeführt wird

Spielen Sie vor der Dezemberabrechnung den Hinweis 3539841 - CALC: Sperre Lohnsteuerjahresausgleich durch das Jahressteuergesetz 2024 in Ihr HCM-System ein.

Donnerstag, 21. November 2024

UV-Stammdaten für 2025 stehen zum Abruf bereit

Wie in den Vorjahren auch, ist es auch weiterhin notwendig, bis spätestens zur Januarabrechnung die für Ihr Unternehmen gültigen Gefahrtarifstellen über den UV- Stammdatendienst abzufragen.

Die Daten für 2025 stehen bereits ab 1.November 2024  zur einmaligen Abfrage bereit.

Wir empfehlen, die UV-Stammdaten bereits jetzt abzurufen, damit bei eventuellen Änderungen der Stammdaten das Customizing rechtzeitig vor der Personalabrechnung Januar 2025 angepasst werden kann. 

Rückrechnungen können damit vermieden werden. 

Den UV-Stammdatendienst finden Sie in SAP- Abrechnungsmenü unter folgendem Pfad: 

Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Jährlich -> Auswertung -> UV-Meldeverfahren.


Bitte denken Sie auch daran, die Rückmeldungen zeitnah abzuholen und zu verarbeiten.

Freitag, 15. November 2024

Neue öffentliche Zertifikatsliste der Krankenkassen

 Wie SAP in Hinweis 3526699 - SV: Einspielen neue öffentliche Zertifikatsliste der Krankenkassen (4096) - November 2024 mitgeteilt hat, läuft die öffentliche Zertifikatsliste der Krankenkassen zum 31.12.2024 aus. Die neue Liste wurde am 14.11.2024 veröffentlicht unter Trust Center Start. Sie können diese ab sofort, wie im Hinweis beschrieben, in Ihr System übernehmen.