Nach dem Einspielen des SP67 kann es zu einem Dump im RPTIME00 kommen, wenn eine große Anzahl von Personalnummern durchlaufen werden soll. Ursache ist der Hinweis 1879092.
Spielen Sie zur Lösung den Hinweis 1942144 ein.
Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG
Dienstag, 19. November 2013
Montag, 11. November 2013
AAG: Zuschuss Mutterschaftsgeld
Wie in Hinweis 1893400 angekündigt, kann der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht mehr manuell im IT0700 hinterlegt werden. Laut Hinweis 1900441 muss ab 01.01.2014 die maschinelle Zuschussberechnung eingerichtet werden. Eine manuelle Übersteuerung mit einer Kundenlohnart ist aber nach wie vor möglich, wenn diese in der Teilapplikation SVEA der Summenlohnart U2ZU zugeordnet ist.
Mittwoch, 6. November 2013
Sozialausgleich 2014: Null Euro für GKV
Die Einnahmen des Gesundheitsfonds haben sich 2013 weiterhin positiv entwickelt. Auch für 2014 gehen das Bundesgesundheits- und das Bundesfinanzministerium von einer soliden Entwicklung der Einnahmen des Gesundheitsfonds aus. Daher können die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen auch im kommenden Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds vollständig gedeckt werden.
Dementsprechend wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der die Grundlage für den steuerfinanzierten Sozialausgleich bildet, auch 2014 bei null Euro liegen.
Dies gaben die beiden beteiligten Ministerien Donnerstag 31.10.2013 im Bundesanzeiger bekannt.
Dementsprechend wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der die Grundlage für den steuerfinanzierten Sozialausgleich bildet, auch 2014 bei null Euro liegen.
Dies gaben die beiden beteiligten Ministerien Donnerstag 31.10.2013 im Bundesanzeiger bekannt.
Lohnsteuerkarte 2010 in Papierform
Im Jahr 2013 bestand und besteht weiterhin "Papierpflicht", dass heißt, die Lohnsteuerkarte 2010 ist bei Austritten vom AG auszuhändigen bzw. bei Eintritten vom AN vorzulegen. (bzw. eine entsprechende Ersatzbescheinigung.
Der Arbeitgeber hat ELStAM spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum anzuwenden. (Übergangsfrist)
Am 01.01.2014 ist die Übergangszeit zum ELStAM-Verfahren abgelaufen.
Die Lohnsteuerkarte 2010 und weitere Papierbescheinigungen dürfen erst nach Ablauf des Kalenderjahres 2014 vernichtet werden.
Der Arbeitgeber hat ELStAM spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum anzuwenden. (Übergangsfrist)
Am 01.01.2014 ist die Übergangszeit zum ELStAM-Verfahren abgelaufen.
Die Lohnsteuerkarte 2010 und weitere Papierbescheinigungen dürfen erst nach Ablauf des Kalenderjahres 2014 vernichtet werden.
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