Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Dienstag, 7. Mai 2024

Dienstwagen: Anpassung der Berechnung des geldwerten Vorteils für E-Fahrzeuge gem. Wachstumschancengesetz

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die Höchstgrenze für Elektrofahrzeuge für die Anwendung von 1/4 des Bruttolistenpreises bzgl. der Besteuerung des geldwerten Vorteils von 60.000 EUR auf 70.000 EUR angehoben. Diese Regelung gilt für Elektrofahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurden.

Wenn Sie Mitarbeiter abrechnen, die ein Dienstfahrzeug mit den genannten Anforderungen erhalten oder erhalten haben, können Sie den Bruttolistenpreis mit 1/4 ansetzen (entweder im Infotyp 0032 oder in Ihrer Kundenlohnart). Diese Mitarbeiter können Sie dann entsprechend zurückrechnen, damit die Besteuerung korrigiert wird.

Besonderheit Sozialversicherung:
In der Sozialversicherung gilt der reduzierte geldwerte Vorteil erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 28.03.2024. Sozialversicherungspflichtige Anteile dürfen vor diesem Datum nicht korrigiert werden.
Die Differenz aus den Lohnarten /425 und /426 muss dann mit einer kundeneigenen Lohnart vorgegeben werden, damit die Beiträge zur Sozialversicherung nicht rückwirkend vor dem 28.03.2024 geändert werden.

Weitere Informationen können Sie dem Hinweis 3458539 - Firmenwagen: Anpassung der Höchstgrenze für Viertelung des Bruttolistenpreises bei Elektrofahrzeugen entnehmen.