Ab dem 01.07.2024 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für die Berechnung des pfändbaren Einkommens. Diese sind nach Einkommenshöhe und unterhaltspflichtigen Personen gestaffelt.
Wenn Sie vor der Juliabrechnung nicht das Support Package einspielen, müssen die Werte gemäß Hinweis "3475807 - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024" manuell angepasst werden.