Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Donnerstag, 20. Juli 2023

PUEG: Erfassung der Kinderanzahl für den Beitragsabschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Grundsätzlich kann die Information künftig auf zwei verschiedene Arten im System hinterlegt werden: durch Erfassung der relevanten Kinderanzahl im Infotyp Sozialversicherung (0013) oder durch Erfassung der Kinder mit den jeweiligen Geburtsdaten im Infotyp Familie/Bezugsperson (0021).

Für die Erfassung der relevanten Kinderanzahl wurde ein neues Feld im IT 0013 ausgeliefert.


Das neue Feld steht für Infotypsätze zur Verfügung, die ab dem 01.07.2023 beginnen. Da der Beitragsabschlag gemäß PUEG ab dem 5. Kind konstant ist, bietet das neue Feld die Ausprägungen 01234, 5 oder mehr an.

Außerdem kann das Feld in Grundstellung (keine Angabe) belassen werden. In diesem Fall wird die Kinderanzahl standardmäßig aus den Daten des Infotyps Familie/Bezugsperson (0021) für die Subtypen 2 (Kind) und 6 (Stiefkind) ermittelt.

Das System berücksichtigt nur Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Von daher würden wir empfehlen, die Kinder incl. Geburtsdaten über den IT0021 zu erfassen.

Die Anpassungen zur Erfassung im IT0013 werden mit dem Support Package August ausgeliefert.

Ein Vorabeinbau per SNOTE ist möglich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem SAP Hinweis 3324755 - PUEG: Erfassung der Kinderanzahl für den Beitragsabschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Bitte beachten Sie:

Die Berücksichtigung der Kinderanzahl in der Abrechnung zur Berechnung des PV-Beitragsabschlags ist bisher noch nicht ausgeliefert, ist aber gemäß Hinweis 3337857 - Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) Ende August 2023 geplant.

Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, informieren wir hier entsprechend.

 

Mittwoch, 12. Juli 2023

Anpassung Basiszinssatz für Pfändungsberechnung

Bitte beachten Sie die Änderung des Basiszinssatzes für die Abrechnung von Pfändungen ab 01.07.2023. Der Pfändungs-Basiszinssatz beträgt 3,12 % .

Die Änderung wird erst mit dem Support Package im August 2023 ausgeliefert. Eine manuelle Korrektur ist möglich.
Nähere Informationen hierzu können Sie dem SAP-Hinweis 3351103 - Basiszinssatz ändert sich zum 01.07.2023  entnehmen.

Montag, 3. Juli 2023

Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2023

Ab dem 01.07.2023 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen für die Berechnung des pfändbaren Einkommens. Diese sind nach Einkommenshöhe und unterhaltspflichtigen Personen gestaffelt.

Wenn Sie vor der Juliabrechnung nicht das Support Package Mai  eingespielt haben, passen Sie bitte die Werte gemäß Hinweis "3320783 - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 manuell an.

 

Dienstag, 27. Juni 2023

Aktuelle Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurde am 16.06.2023 vom Bundesrat verabschiedet.

SAP plant dazu folgende Umsetzung und Auslieferungen:

Sozialversicherung

  • Die Abrechnungskonstanten PV-Prozentsatz (PVPRZ) und PV-Beitragszuschlagssatz AN (PVPR2) werden zum 01.07.2023 angepasst, siehe HCM-Journal-Beitrag vom 12. Juni 2023. Die Auslieferung erfolgt mit dem SAP-Hinweis 3338375 - SV: Geänderte Rechengrößen zum 01.07.2023 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 
  • Für die Erfassung der zu berücksichtigenden Kinder wird ein neues Feld im  Infotyp Sozialversicherung D (0013) eingeführt.
  • Alternativ kann die Erfassung der Kinder mit Geburtsdatum über den Infotyp Familie/Bezugsperson (0021) erfolgen.
  • Es ist geplant, dass kundeneigene Datenquellen per BAdI-Implementierung berücksichtigt  werden können.

Die für die Abrechnung erforderlichen Anpassungen( Einlesen der relevanten Kinderanzahl für die Berechnung der PV-Arbeitnehmeranteile, die verwendete Kinderanzahl sowie die Höhe des Abschlags in den Abrechnungsergebnissen speichern, sollen voraussichtlich Ende August 2023 ausgeliefert werden.

Steuer

Der geänderte und zum 1. Juli für die Lohnsteuerberechnung zu verwendende Programmablaufplan wurde vom BMF bereitgestellt.

Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 3337459 – Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2023 - Anwendung ab 1. Juli 2023 (siehe HCM-Journal-Beitrag vom 12. Juni 2023).

Der geänderte Programmablaufplan ist spätestens ab 1. September 2023 anzuwenden.

Eine korrekte Abrechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung unter Berücksichtigung der relevanten Kinder beim PV-Beitragszuschlag ist somit wahrscheinlich erst zur Septemberabrechnung möglich.

Die geplanten Auslieferungen erfolgen mit Support Package. Ein Vorabeinbau per Hinweis mit Korrekturanleitung wird möglich sein.

Sobald SAP die Lösung zur Berücksichtigung der Kinder bereitgestellt hat, werden wir hier informieren.

Vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 (Übergangszeitraum) ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren vorgesehen. In diesem Zeitraum ist es ausreichend, wenn Mitglieder ihre unter 25-jährigen Kinder der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse mitteilen, sofern sie von dieser dazu aufgefordert werden. Auf die Vorlage und Prüfung konkreter Nachweise kann in diesem Fall verzichtet werden.

Wir empfehlen daher, die Anzahl der Kinder zeitnah abzufragen, um die Beitragsabschläge entsprechend bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen, um somit die nachträglich zu erstattenden Abschläge nicht zu verzinsen zu müssen.

Spätestens nach dem Übergangszeitraum müssen die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen die angegebenen Kinder überprüfen.

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) (bundesgesundheitsministerium.de)