Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Donnerstag, 8. September 2022

Auslieferung des Mindestlohnerhöhungsgesetzes mit Änderungen zum 01.10.2022

Durch das Mindestlohnerhöhungsgesetz wird ab 01.10.2022 der Mindestlohn auf 12 EUR pro Stunde angehoben.

Diese Anpassung hat die folgenden Auswirkungen auf die Personalabrechnung:

  • Anhebung der Obergrenzen für Geringfügigkeit (Minijob) von 450 EUR auf 520 EUR und den  Übergangsbereich (Midijob) von 1.300 EUR auf 1.600 EUR.
  • Neue Beitragsberechnung im Übergangsbereich gemäß §20 Abs. 2a SGB IV.
  • Für Personalfälle mit einem Verdienst zwischen 450,01 EUR und 520 EUR gibt es eine Übergangsregelung bis 31.12.2023 (Bestandsschutzregelung), wenn diese versicherungspflichtig sind:
    • Diese bleiben dann in den Sparten KV, AV und PV versicherungspflichtig bei der Anwendung der bisherigen Midijob-Regelung. In der RV gilt allerdings ab 01.10.2022 die neue Regelung und die Beiträge werden pauschaliert abgerechnet. 
    • Besteht eine Familienversicherung in der KV und PV, kann die Person sich von der Beitragsberechnung befreien lassen. Ein Befreiungsantrag für AV kann bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. 

Ausführliche Informationen zu den Änderungen können dem Hinweis 3217280 - Sozialversicherung: Informationen zum Mindestlohnerhöhungsgesetz entnommen werden.

Zur Umsetzung der genannten Änderungen hat SAP die Hinweise 3198383 - Sozialversicherung: Auslieferung der Änderungen durch das Mindestlohnerhöhungsgesetz und 3231712 - Formulare: Anpassungen aufgrund Mindestlohnerhöhungsgesetz mit dem HR Support Package im September 2022 ausgeliefert. 

Zusätzlich sollten folgende Hinweise aus dem HR Support Package Oktober 2022 implementiert werden:

3239383 - Mindestlohnerhöhungsgesetz: Anpassung der Schlüsselung der Lohnarten /3M0 - /3M9 in der Verarbeitungsklasse 30
3239398 - Formulare: Jahreswerte zu Lohnarten für Mindestlohnerhöhungsgesetz

Spielen Sie die Anpassungen mit dem entsprechend Support Package ein oder bauen Sie die Änderungen per Vorabkorrektur aus den genannten Hinweisen ein.