Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Montag, 12. September 2022

Ergänzungen und Korrekturen zur EPP (Energiepreispauschale)

Auswertungsreport für Korrekturbetrag der LSTA

Zur Refinanzierung wurde der Auszahlungsbetrag bereits vor der Auszahlung über die Lohnsteueranmeldung (LStA) für August gemeldet. Die Meldung des EPP-Betrags erfolgte dabei über die neue Kennzahl 35 und reduziert die vom Arbeitgeber abzuführende Lohnsteuer.

Für Differenzen, die sich zwischen der Anmeldung über die LStA (August) und dem Auszahlungszeitpunkt (September) ergeben, sieht der Prozess zur EPP vor, dass diese über eine korrigierte LStA für August an das Finanzamt gemeldet werden.

Die Korrekturmeldung ist auch notwendig, wenn sich die Auszahlung der EPP aufgrund von Rückrechnungen in den Folgemonaten noch einmal ändert.

Für die Korrektur der LStA für August muss die Kennzahl 35 ('abzüglich Energiepreispauschale') manuell über "Externe Daten erfassen" vorgegeben werden.

Um den Korrekturbetrag zu ermitteln, ist ein Abgleich zwischen angemeldeter und ausgezahlter EPP notwendig.

Zur Unterstützung des Korrekturprozesses, d. h. zur Ermittlung des Korrekturbetrags und der zu korrigierenden lohnsteuerlichen Betriebsstätten, wurde mit SAP-Hinweis 3223976 - Energiepreispauschale (EPP) - Ergänzung Auswertungsreport für Korrektur der LStA - SAP ONE Support Launchpad der Auswertungsreport LStA: Checkreport für EPP (RP_PAYDE_ST_LSTA_EPP_CHECK, Transaktion HRPAYDE_EPP_CHECK zur Verfügung gestellt.

Vorgehen zur Korrektur der LSTA 08/2022

Die Korrektur einer bereits gemeldeten Periode erfolgt im SAP-System über die Vorgabe von externen Daten (manuelle Erfassung) und der Kennzeichnung der zu korrigierenden Lohnsteuerperiode (Report RPCTAZD0).

Bei der Aufgabe des Korrekturbetrags über externe Daten ist immer der Differenzbetrag zur ursprünglichen LStA für August (Originalmeldung) anzugeben.

Beispiel








Um eine bereits gemeldete LStA, im Fall der EPP die LStA für August, zu korrigieren, gehen Sie wie folgt vor:

  • Setzen Sie die an die Finanzverwaltung übermittelte August-LStA über den Report Lohnsteueranmeldungen verwalten (Report RPCTAZD0) in den Status ‘fehlerhaft’.
  • Anschließend können Sie Korrekturen zur Kennzahl 35 über die Vorgabe von externen Daten manuell aufgeben (Folgeaktivitäten --> Pro Abrechnungsperiode --> Auswertung --> Steuer --> Lohnsteueranmeldung --> Externe Daten erfassen).
  • Erstellen Sie die LStA daraufhin mittels Report Lohnsteueranmeldung Elster (Report RPCTAVD0) für die Periode August (08) neu. Es wird die Korrekturkennzahl 10 automatisch angedruckt und die laufende Nummer wird um 1 erhöht.
  • Sammeln Sie den neuen Satz mit dem Report Lohnsteueranmeldung zusammenfassen (Report RPCTASD0) und versenden Sie ihn über den B2A-Manager (Transaktion PB2A).

Im Rahmen der Auszahlung EEP im September gibt es außerdem folgende Korrekturhinweise zur Beachtung:

3233432- Energiepreispauschale (EPP) - Fehler bei rückwirkender Aufgabe der EPP

3242675 - Energiepreispauschale (EPP) - Falsche Schlüsselung Lohnart /46C 

Bei rückwirkender Auszahlung der LA EPP / EPP Minijob kommt es zu folgenden Fehlern:

  •          Die Energiepreispauschale wird auf dem Entgeltnachweis in der Zuflussperiode ausgewiesen.
  •          Die Buchung geht nicht auf.

 

3236689- Energiepreispauschale (EPP) - Verrechnung der Auszahlung mit einer vorliegenden Forderung 

Liegt eine Forderung des Arbeitgebers vor, wird die Auszahlung der Energiepreispauschale durch die Forderung gekürzt.

Wir empfehlen, falls Sie das HR Support Package September nicht einspielen, diese Hinweise vorab vor der Septemberabrechnung in Ihrem System einzubauen.