Deutschsprachiger Blog der NTT DATA Business Solutions AG

Donnerstag, 19. Dezember 2024

LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER ERiC-Version 41

Mit Hinweis 3522925 hat die SAP über die neue ERiC-Version 41 informiert. Diese Version ist zwingende Voraussetzung für die LStA ab Anmeldezeitraum Januar 2025.

Zusätzlich ist hier der Hinweis 3487893 aus dem Support Package Dezember (Veröffentlichungsdatum 05.12.2024) zu beachten:

Die Abholung der Daten im ELSTER-Verfahren wird von der Finanzbehörde umgestellt. Dazu wird die XML basierte Abfrage der Daten (LStB: Protokoll, ELStAM: Bestätigungen An-/Um-/Abmeldung bzw. monatliche Änderungslisten) durch eine objektbasierte Abfrage (OTTER - Objektspeicher ELSTER) ersetzt. Die Steuerung der verwendeten Abfrage erfolgt über die Version der Datenabholung.

Mit ERiC-Release 41 ist dann zwingend auf die Datenabholung mit Version 31 und OTTER umzustellen. Eine Verwendung von Datenabholung Version 18 führt dann zu einem Fehler."

Das heißt, die Kommunikation im ELSTER-Verfahren funktioniert nach Einspielen der Version 41 auf der Middleware nur noch, wenn im HR-System die Hinweise 3487893 sowie 3542510 - LStB, ELStAM: Korrektur der OTTER-Abholung aus den Support Packages vom 05.12.2024 bzw. 16.12.2024 eingespielt wurden.


Donnerstag, 5. Dezember 2024

Sperre Lohnsteuerjahresausgleich durch das Jahressteuergesetz 2024 - zur Anwendung in der Dezemberabrechnung

 Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden die Ausschlusskriterien für den Lohnsteuer-Jahresausgleich (LStJA) durch den Arbeitgeber nach §42b EStG ergänzt. 

- Eine unterjährige Änderung der Abschläge in der Pflegeversicherung im Rahmen der Vorsorgepauschale (PUEG-Kinder, §39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 Buchst. c EStG) schließt den Lohnsteuer-Jahresausgleich aus (Neu - § 42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG)

- Erweiterte Formulierung beim LStJA-Ausschluss von steuerfreien ausländischen Einkünften. Die Einschränkung auf DBA/ ATE bzw. Progressionsvorbehalt wurde gestrichen. Zukünftig darf kein LStJA erfolgen, wenn ausländische Einkünfte ohne inländische Lohnsteuer vorliegen (Änderung des § 42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG). Abrechnungsfälle mit ausländischen Einkünften und Befreiungsgrund DBA oder ATE im Infotyp Steuerdaten D (0012) werden bereits maschinell erkannt und es wird kein LStJA durchgeführt. Fälle, bei denen ausländische Einkünfte ohne inländische Lohnsteuer vorliegen und der Befreiungsgrund DBA nicht im Infotyp gepflegt ist, sind durch Aufgabe einer Sperrlohnart (Musterlohnart M981) über die Stammdatenpflege vom LStJA auszuschließen. 

Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft und gilt somit für den Lohnsteuer-Jahresausgleich 2024, der mit der Dezemberabrechnung 2024 durchgeführt wird

Spielen Sie vor der Dezemberabrechnung den Hinweis 3539841 - CALC: Sperre Lohnsteuerjahresausgleich durch das Jahressteuergesetz 2024 in Ihr HCM-System ein.

Donnerstag, 21. November 2024

UV-Stammdaten für 2025 stehen zum Abruf bereit

Wie in den Vorjahren auch, ist es auch weiterhin notwendig, bis spätestens zur Januarabrechnung die für Ihr Unternehmen gültigen Gefahrtarifstellen über den UV- Stammdatendienst abzufragen.

Die Daten für 2025 stehen bereits ab 1.November 2024  zur einmaligen Abfrage bereit.

Wir empfehlen, die UV-Stammdaten bereits jetzt abzurufen, damit bei eventuellen Änderungen der Stammdaten das Customizing rechtzeitig vor der Personalabrechnung Januar 2025 angepasst werden kann. 

Rückrechnungen können damit vermieden werden. 

Den UV-Stammdatendienst finden Sie in SAP- Abrechnungsmenü unter folgendem Pfad: 

Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Jährlich -> Auswertung -> UV-Meldeverfahren.


Bitte denken Sie auch daran, die Rückmeldungen zeitnah abzuholen und zu verarbeiten.

Freitag, 15. November 2024

Neue öffentliche Zertifikatsliste der Krankenkassen

 Wie SAP in Hinweis 3526699 - SV: Einspielen neue öffentliche Zertifikatsliste der Krankenkassen (4096) - November 2024 mitgeteilt hat, läuft die öffentliche Zertifikatsliste der Krankenkassen zum 31.12.2024 aus. Die neue Liste wurde am 14.11.2024 veröffentlicht unter Trust Center Start. Sie können diese ab sofort, wie im Hinweis beschrieben, in Ihr System übernehmen.

Donnerstag, 31. Oktober 2024

Geänderter Programmablaufplan 2024 - zur Anwendung in der Dezemberabrechnung

Mit Hinweis 3508651 - Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 - Anwendung für Dezember 2024 veröffentlicht SAP den geänderten Programmablaufplan, der zwingend in der Abrechnung 12/2024 anzuwenden ist. Eine Rückrechnung auf die Vormonate ist nicht erforderlich. Die Steuerkorrektur erfolgt in der Dezemberabrechnung.

Der Hinweis ist dem Support Package Dezember zugeordnet, das am 05.12.2024 veröffentlicht wird.

Montag, 16. September 2024

Neue Formate im Zahlungsverkehr nach ISO 20022

Der digitale Zahlungsverkehr zwischen Banken und Unternehmen beinhaltet aktuell verschiedene Nachrichtentypen. Die unterschiedlichen Formate werden genutzt, weil der Austausch von Finanz- und Zahlungsnachrichten nicht standardisiert ist. Der nationale und internationale Zahlungsverkehr ist somit kostenintensiv und langsam. 

Um diesem Problem zu entgegnen, wurde ein einheitlicher Standard entwickelt: die ISO 20022. Diese basiert auf Nachrichten- und Dateitypen im XML-Datenformat und ist der globale Zahlungsstandard der Zukunft.

Die Umstellung betrifft sämtliche Zahlungen auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene. Dabei wird das ISO 20022 XML Dateiformat zum neuen europaweiten Standard beim Austausch von SEPA Zahlungen. Auch Zahlungen in Nicht Euro Länder sind betroffen.

Seit März 2023 steht offiziell das neue ISO 20022 Format zur Verfügung. Bis November 2025 gilt eine Übergangsphase, bis spätestens dann muss die Ablösung durch die neuen XML basierten Formate vollzogen sein. Eine Verarbeitung der alten Formate soll solange noch möglich sein. Allerdings stellen einige Banken die alten Zahlungsträgerformate schon sehr viel früher ein. Daher empfehlen wir, möglichst frühzeitig auf das neue Zahlungsträgerformat zu wechseln.

Was bedeutet das konkret für Ihr SAP System?
Die Zahlungsträger Formate SEPA_CT, SEPA_DD und DTAZV müssen auf das neue pain.001.001.009 bzw. pain.008.001.08, die Kontoauszüge müssen auf das neue camt.053.001.08 (bzw. camt.054.001.08 für Tagesauszüge) umgestellt werden.

Betroffen sind alle SAP Systeme, in welchen es zu Ausgangszahlungen kommt, so auch das HCM-System mit der Lohn- und Gehaltsüberweisung, Überweisung von Beiträgen an Krankenkassen, berufsständische Versorgungseinrichtungen und Versicherungsinstituten.


Freitag, 16. August 2024

Alle Sachbearbeiterlisten auf einen Blick - das Notification Tool

Mit Hinweis 2383565 - Notification Tool - Auslieferung Deutschland lieferte SAP ein neues Tool aus, um das ständig zunehmende Meldungsvolumen im Rahmen der Folgeaktivitäten zur Abrechnung an zentraler Stelle zu verwalten und zu bearbeiten. Mit dieser Lösung ist es möglich, dass Sachbearbeiter aus den unterschiedlichsten Meldeverfahren auf einen Blick erkennen, in welchen Verfahren noch Handlungsbedarf besteht. 

Die Nutzung des Notification Tools bringt den Vorteil mit sich, dass nicht mehr alle Sachbearbeiterlisten für Aus- und Eingangsmeldung einzeln geprüft und bearbeitet werden müssen. Die Meldungen können im Notification Tool direkt gesichtet und bearbeitet werden. Dies gilt sowohl für Ausgangsmeldungen, wie auch für Eingangsmeldungen. Bei Bedarf kann direkt vom Notification Tool in die Meldungdetails abgesprungen werden.

Voraussetzung, dass Sie dieses Tool nutzen können, ist, dass die Verfahren, welche über das Notification Tool zukünftig bearbeitet werden sollen, für die Nutzung im System aktiviert werden. Es müssen also nicht alle Verfahren zusammengefürt werden. Wir empfehlen allerdings, wenn das Tool im Einsatz ist, auch alle Verfahren zu aktivieren!

Folgende Einstiegsmöglichkeiten gibt es in SAP:

  • Aufgabenliste Sachbearbeiter - Transaktion HRPAY00_NT_TASKOVUSR
    Übersicht aller einem Sachbearbeiter zugeordneten Meldungen und Aufgaben.

  • Aufgabenliste Sachbearbeitergruppe - Transaktion HRPAY00_NT_TASKOVGRP
    Übersicht aller Aufgaben, die der dem Sachbearbeiter zugehörigen Sachbearbeitergruppe zugeordnet sind.

  • Aufgabenliste nach Themengebieten - Transaktion HRPAY00_NT_TASKLIST
    Darstellen der zu bearbeitenden Meldungen nach Themengebieten.

  • Aufgabenliste Administration - Transaktion HRPAY00_NT_ADMIN
    Übersicht zu allen Aufgaben, die zu bearbeiten sind. Mit dieser Transaktion können Aufgaben auch gelöscht oder der Status umgesetzt werden.
Wir empfehlen, dass bei Aktivierung des Notification Tools alle Sachbearbeiterlisten gesichtet und bearbeitet werden, um die Meldungen für Ihre Mitarbeiter auf einen aktuellen Bearbeitungsstand zu bringen.

Dienstag, 13. August 2024

Transparenz der Stammdatenpflege: Infotypprotokollierung in SAP HCM aktivieren

Im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit der Stammdatenänderung in SAP HCM empfehlen wir Ihnen, die Aktivierung der Protokollierung von Infotypänderungen. Sie können nach der Aktivierung alle Änderungen an Stammdaten eines Infotyps mit Hilfe des Reports "RPUAUD00" auswerten und folgende Punkte nachvollziehen:

  • Welche Daten wurden geändert? 
  • Welche Daten wurden überschrieben/gelöscht?
  • Wer hat die Änderung durchgeführt?
  • Wann wurde die Änderung durchgeführt?

Die Protokollierung kann je Infotyp separat aktiviert werden. Wir empfehlen daher, mindestens personen-, personalzeitwirtschafts- und personalabrechnungsbezogene Infotypen zu protokollieren. 

Vorteile, die aus der Infotypprotokollierung hervorgehen:

  • Erfüllung der Anforderungen im Rahmen der DSGVO-konformen Datenhaltung 
  • Nachvollziehbarkeit von Rückrechnungen in der Personalzeitwirtschaft und Personalabrechnung
  • Auswertbarkeit der Änderungen
  • Sicherung bei fälschlich überschriebenen Daten und deren Rekonstruktion

Freitag, 12. Juli 2024

Ablehnung Beitragsnachweise bei fehlender Eigenerklärung

Gemäß SAP-Hinweis 3270042 sollten Arbeitgeber, die als Meldestelle mit dem für ihre Betriebsnummer ausgestellten Zertifikat Meldungen für weitere Betriebsnummern übertragen, bereits bis zum 31.03.2023 eine Eigenerklärung für eine Meldestelle abgeben

Wenn dies noch nicht erfolgt ist, erhalten Sie als Fehlerrückmeldung beim Versand der Beitragsnachweise ab 01.07.2024 die Fehlermeldung "BW03H50 Keine Eigenerklärung als Meldestelle vorhanden". Je nach Annahmestelle handelt es sich hierbei nur um eine Hinweismeldung oder die Beitragsnachweise werden abgelehnt.


Das Formular für die Eigenerklärung finden Sie hier: Formular. Dieses können Sie unter Uploadportal des ITSG - Trust Centers hochladen.


Montag, 1. Juli 2024

Anpassung Basiszinssatz für Pfändungsberechnung

Ab dem 01.07.2024 wird der Basiszinssatz für Pfändungen erhöht. Dieser beträgt dann 3,37 % .

Die Anpassung wird mit dem Hinweis 3487147 - Basiszinssatz ändert sich zum 01.07.2024 ausgeliefert. Die Änderung wird erst mit dem Support Package im August 2024 ausgeliefert, daher empfehlen wir, die Änderung vor der Juli-Abrechnung manuell einzubauen.

Freitag, 7. Juni 2024

Neue Pfändungsfreigrenzen 2024

Ab dem 01.07.2024 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für die Berechnung des pfändbaren Einkommens. Diese sind nach Einkommenshöhe und unterhaltspflichtigen Personen gestaffelt.

Wenn Sie vor der Juliabrechnung nicht das Support Package einspielen, müssen die Werte gemäß Hinweis "3475807 - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024" manuell angepasst werden.

Montag, 3. Juni 2024

Automatisierung der Prozesse in der Personalabrechnung

Mit einer zunehmenden Anzahl an Verfahren und Meldewesen wird der Prozess in der Personalabrechnung immer umfangreicher und komplexer. Dabei ist es zunehmend wichtig, dass die Programme zuverlässig und regelmässig ausgeführt werden. SAP kann einen automatischen Ablauf definierter Prozesse in sogenannten Jobs inkl. Versand der Daten an die zuständige Behörde abbilden.

In der nachfolgenden Übersicht stellen wir die Prozesse dar, die wir für die Automatisierung via Jobsteuerung empfehlen, da diese regelmäßig ausgeführt werden müssen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Automatisierung dieser Prozesse Varianten in den erforderlichen Reports bedingt.

Verfahren Häufigkeit Tipp To Do
SV Eingangsmeldungen abholen (alle Datenarten) täglich (mind. 1 Mal wöchentlich) Mind. der Folgeschritt "Zuordnen der Meldung" kann ebenfalls automatisiert werden. Verarbeitung der Meldung optional.
Protokolle prüfen, Sachbearbeiterliste prüfen*
eAU Ein- und Ausgsangsmeldungen täglich (mind. 1 Mal wöchentlich) Vollständige Verarbeitung der Eingangsmeldung automatisieren.
Protokolle prüfen, Sachbearbeiterliste prüfen*
ELStAM Ein- und Ausgangsmeldungen einmal wöchentlich  Verarbeitung der Eingangsmeldungen manuell durchführen
Protokolle prüfen, Sachbearbeiterliste prüfen*
rvBEA Eingangsmeldungen einmal wöchentlich  Verarbeitung der Eingangsmeldungen manuell durchführen
Protokolle prüfen, Sachbearbeiterliste prüfen*
Abfrage der Versicherungsnummer  einmal wöchentlich  Mind. der Folgeschritt "Zuordnen der Meldung" kann ebenfalls automatisiert werden. Automatisierung der Verarbeitung der Meldung optional.
Protokolle prüfen, Sachbearbeiterliste prüfen*
A1-Meldeverfahren Ausgangs- ggf. Eingangsmeldungen täglich (mind. 1 Mal wöchentlich) Verarbeitung der Eingangsmeldungen manuell durchführen Protokolle prüfen, Sachbearbeiterliste prüfen*

* Alternativ kann hier auch das Notification Tool genutzt werden.

Folgende Prozesse eignen sich nur bedingt für eine Automatisierung, da diese zwar regelmässig, aber zu definierten Fristen abgegeben werden müssen. Dabei ist teilweise eine besondere Kontrolle der erstellten Inhalte erforderlich. Diese Programme werden i.d.R. nur einmal monatlich ausgeführt.

  • Monatlicher Abrechnungsprozess 
    • Erstellung der Abrechnung mit dem Abrechnungsprogramm
    • Erstellung von Überweisungsdateien
    • Buchung ins Rechnungswesen

  • Ausgangsmeldungen der Folgeaktivitäten zur monatlichen Abrechnung
    • Beitragsnachweise
    • DEÜV-Meldungen
    • UV-Meldeverfahren
    • Entgeltersatzleistungen
    • Arbeitgeberaufwendungen
    • Lohnsteueranmeldung
    • Lohnsteuerbescheinigung
    • Berufständische Versorgung

Mittwoch, 15. Mai 2024

REMINDER: Betriebsdatenmeldung (Meldegrund 09) nur noch bis 31.05.2024 möglich!

Die Erstellung der Erstmeldung für die Betriebsdaten aller Unternehmen ist für den Zeitraum 01.02.2024 bis 31.05.2024 vorgesehen. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Betriebsdatenmeldung mit Grund "09" im SAP HCM System mit dem Verfahren DEÜV-Betriebsdatenmeldewesen (Transaktion PC00_M01_CBDVD1, Report RPCBDVD1_OUT) erstellt werden.

Sollten Sie diese Meldung noch nicht abgegeben haben, beachten Sie bitte, dass dies noch bis 31.05.2024 zwingend erfolgen muss, da es im System nach diesem Datum keine Möglichkeit mehr gibt, die Meldung zu erstellen.

Montag, 13. Mai 2024

B2A-Manager: Meldungen effizient verwalten

Der B2A-Manager (Transaktion PB2A) ist in SAP HCM das "Tor zur Welt". Über den B2A-Manager versenden Sie Ihre Meldungen an die Annahmestellen der entsprechenden Behörden und empfangen Rück-, Eingangs- und Fehlermeldungen. Bei einer Vielzahl an Meldewesen, die es mittlerweile zu bedienen gilt, ist es wichtig, Schwachstellen schnell zu erkennen und eventuelle Fehlerquellen frühzeitig zu beheben, damit ein reibungsloser Meldeprozess gewährleistet werden kann.

Aufgrund des Meldevolumens ist es schwierig, alle Meldungen immer im Blick zu behalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie das Potential des B2A-Managers besser und effizienter nutzen können.

So sollte Ihr B2A-Manager nicht dauerhaft aussehen:

 

Was können Sie tun?

Meldungen im Status "wartet" wurden zwar beim GKV-Kommunikationsserver abgeholt, können aber aufgrund von Inkonsistenzen im Dateizähler nicht weiter verarbeitet werden und werden daher in Quarantäne gestellt bis die Dateizähler korrigiert wurden. 

=> Wenn Sie Meldungen im Status "wartet" erhalten haben, müssen Dateizähler möglichst zeitnah korrigiert werden, da sonst alle Folgemeldungen in Quarantäne gestellt werden und nicht weiter verarbeitet werden können!

=> Vermeiden Sie Lücken im Meldewesen!  Dateizählerfehler entstehen, wenn Meldungen nicht rechtzeitig abgeholt werden. Die Meldungen unterliegen einer Abholfrist von 10 Tagen (bei Entgeltersatzleistungen) bzw. 30 Tagen (bei allen anderen Meldungen in der Sozialversicherung). Werden diese Fristen überschritten, werden die Rückmeldungen gelöscht und es entstehen Inkonsistenzen. Diese Lücken müssen im ersten Schritt manuell geschlossen werden, damit die Meldungen aus der Quarantäne geholt werden können.

Vermeiden können Sie Dateizählerfehler, indem Sie die Meldungen mindestens einmal wöchentlich abholen oder den Meldeprozess automatisieren und die Protokolle regelmässig überprüfen.

=> Meldungen mit Substatus "Datensätze" sind Eingangsmeldungen, die zur weiteren Verarbeitung anstehen. Grundsätzlich müssen Sie diese nach der Verarbeitung des Meldeprozesses für Eingangsmeldungen auf den Status "OK - abgeschlossen" setzen. Implementieren Sie die Funktionalität aus dem Hinweis 2469226 - SV: Krankenkassenkommunikation: Status der B2A-Eingangsprozesse damit die Meldungen automatisch geschlossen werden und nicht im B2A-Manager in den offenen Prozessen nach der Verarbeitung stehen bleiben.

Nutzen Sie das Potential, dass SAP HCM Ihnen zur Verfügung stellt und behalten Sie damit den Überblick über Ihre Ein- und Ausgangsmeldungen!